Startseite

Grundsteuerreform 2022: Was Eigentümer jetzt tun müssen

Breaking News: Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung wurde verlängert! Die Grundsteuererklärung muss nun bis zum 31.Januar 2023 abgegeben werden.[a]

Die deutsche Regierung hat die Berechnung der Grundsteuer überarbeitet. Demzufolge müssen alle Eigentümer von Grundstücken oder Immobilien  elektronisch ausgefüllte Feststellungserklärungen abgeben. Doch was genau sind die Vorschriften und welche Werte müssen Eigentümer angeben?

Die deutsche Regierung hat die Berechnung der Grundsteuer überarbeitet. Demzufolge müssen alle Eigentümer von Grundstücken oder Immobilien  elektronisch ausgefüllte Feststellungserklärungen abgeben. Doch was genau sind die Vorschriften und welche Werte müssen Eigentümer angeben?

Als Grundlage zur Berechnung der bisherigen Grundsteuer wurden Einheitswerte herangezogen, die das letzte Mal 1964 (im Westen) und 1935 (im Osten) festgestellt wurden[1]. Mit dem Urteil vom 10.04.2018[2] hat das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung Zeit bis Ende 2019 gegeben, um eine Neuregelung dieser Werte zu schaffen.

Der 01.01.2022 wird als Stichtag herangezogen, um die ca. 36 Millionen zu berechnenden Einheiten (Grundstücke) neu zu bewerten. Für die Berechnung der neuen Grundsteuer wurden alle Eigentümer mit einer öffentlichen Bekanntmachung aufgefordert, eine sogenannte Feststellungserklärung bis spätestens zum 31.10.2022 abzugeben.

Eine gesonderte Aufforderung durch die Finanzämter muss nicht erfolgen[3]. Die Bekanntmachung finden Sie auf der Internetseite von Berlin (www.berlin.de) 

Derzeit liegen noch keine Formulare für eine Feststellungserklärung vor. Ab dem 01.07.2022 soll es möglich sein, eine solche Feststellungserklärung abzugeben. Diese soll in elektronischer Form über ein Portal wie z.B.  “Elster.de” abgegeben werden. Für die Abgabe bzw. Nutzung des Portals ist eine Anmeldung notwendig. Diese kann ein paar Wochen dauern, daher sollte man die Anmeldung frühzeitig beginnen, sofern noch nicht erfolgt.

Im Grundsteuer-Reformgesetz wurde das Bundesmodell festgelegt. Allerdings haben die Gesetzgeber auch eine Länderöffnungsklausel eingebaut, was den Ländern eigene Regelwerke ermöglicht. Berlin und Brandenburg haben sich für das Bundesmodell entschieden[4].

Das Bundesmodell und damit das maßgebliche Modell für Berlin und Brandenburg sieht folgende Regelungen vor. Wie gehabt wird die Grundsteuer in 3 Schritten berechnet.

  1. Schritt: Berechnung des Grundbesitzwerte – wesentliche Faktoren sind der jeweilige Wert des Bodens (Bodenrichtwert) und die Höhe der statistisch ermittelten Nettokaltmiete, die u.a. von der sog. Mietniveaustufe der jeweiligen Stadt/Gemeinde abhängt (je höher die Mietniveaustufe, desto höher ist tendenziell die Miete in einer Gemeinde).
  2. Schritt: Ausgleich der Wertsteigerungen, die im Vergleich von den aktuellen zu den seit 1935 bzw. 1964 nicht mehr aktualisierten Werten entstanden sind.
  3. Schritt: Anpassen der Hebesätze durch die Kommunen: Sollte sich in einzelnen Kommunen das Grundsteueraufkommen wegen der Neubewertung dennoch verändern, besteht für sie die Möglichkeit, ihre Hebesätze anzupassen[5].

DOCH WELCHE WERTE MUSS ICH ALS EIGENTÜMER FÜR DIE BERECHNUNG DER GRUNDSTEUER ANGEBEN?

Zunächst sind allgemeine Angaben notwendig. Hierfür müssen Sie folgende Angaben machen.

  • Steuernummer
  • zuständiges Finanzamt
  • Lage des Grundstücks (Straße und Hausnummer)
  • Grundbuchblatt (freiwillige Angabe)
  • Flurstücknummer
  • Fläche des Grundstücks
  • Miteigentumsanteil[6]

Weitere Angaben sind zum Grundstück zu machen. Hier sind folgende Angaben einzuholen.

  • Grundstücksfläche
  • Gebäudefläche
  • Gebäudealter
  • Art der Nutzung
  • Bodenrichtwert

Doch wo kann ich diese Informationen finden?

Informationen zur Steuernummer und zum zuständigen Finanzamt finden Sie in den bisherigen Unterlagen/Bescheiden des Finanzamtes.

Den Bodenrichtwert können Sie kostenlos über das Portal Boris Berlin abfragen. Hierfür ist nur die jeweilige Adresse notwendig. Boris Brandenburg kann man für die Werte in Brandenburg benutzen.

Im Kaufvertrag, in der Teilungserklärung oder dem Grundbuchblatt finden Sie die restlichen Angaben, die für die Erstellung der Feststellungserklärung notwendig sind.

Sollten Sie eine steuerliche Beratung wünschen, so müssen Sie sich an Ihren Steuerberater wenden, denn nur diese dürfen Sie steuerlich beraten.

Sollten Sie Unterstützung benötigen, um die Daten zu sammeln, kann Ihnen Ihre Hausverwaltung helfen. Diese sollte alle notwendigen Informationen haben.

Sollten Sie Probleme bei der Beschaffung einzelner Werte haben, erklären wir Ihnen gerne, wo Sie diese finden können.

Wir sind immer daran interessiert, unsere Kunden bestmöglich zu betreuen und zu informieren. Das Team von ADEN Immobilien steht Ihnen gerne für alle Fragen rund um Ihre Immobilie zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Lars Drewes

Head of Sales

ADEN Immobilien – Ihr Immobilienmakler für Berlin und Paris

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Photo ©  chris77ho (Christian Horz) / Depositphotos.com

[a] https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-die-neue-grundsteuer.html

[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Einheitswert

[2] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/04/ls20180410_1bvl001114.htm

[3] https://www.berlin.de/grundsteuer/berlin/artikel.1182343.php

[4] https://www.haufe.de/thema/grundsteuerreform/

[5] https://www.haufe.de/thema/grundsteuerreform/

[6] https://www.berlin.de/grundsteuer/

Trendstadt Berlin – Immobilienpreise steigen weiter

Die maßgeblichen Forschungsinstitute, Research-Abteilungen, Gutachterausschüsse, Statistiker und Marktbeobachter haben zum Jahresanfang ihre Zahlen zum Immobilienmarkt in Deutschland veröffentlicht. Die Ergebnisse sind aufschlussreich und ermöglichen einen Ausblick auf die weitere Entwicklung. Auch in diesem Jahr ist die Tendenz eindeutig: Die Immobilienpreise steigen weiter auf breiter Front – aber nicht mehr so dynamisch.

Weiterlesen

Umwandlungsverbot von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen

Die Regierungskoalition hat sich auf einen Kompromiss zum Bauland-mobilisierungsgesetz verständigt. Dieser Gesetzentwurf ist am 23.06.2021 in Kraft getreten. Damit wurde das umstrittene Umwandlungsverbot von Miet- in
Eigentumswohnungen in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten eingeführt.

Weiterlesen

AirBnB-Urteil zum Zweckentfremdungsgesetz

Seit 2014 gibt es in Berlin das sogenannte Zweckentfremdungsgesetz. Ziel des Gesetzes ist es, den Gebrauch von Wohnungen nur im Rahmen einer gewöhnlichen Wohnungsnutzung zu gewährleisten. Damit soll verhindert werden, dass Wohnungen dem normalen Mietmarkt entzogen werden und Mieter leichter eine Wohnung finden.

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Michael Bautz

Büro Berlin Friedrichshain

Immobilienmakler

Deutsch, Englisch +49 30 29 77 87 80 michael.bautz@aden-immo.com
Lars Drewes

Lars Drewes

Büro Berlin Wilmersdorf

Head of Sales

Deutsch, Englisch +49 30 23 633 533 lars.drewes@aden-immo.com

Ole Eggerss

Büro Berlin Friedrichshain

Selbstständiger Immobilienmakler

Deutsch, Englisch +49 30 29 77 87 80 ole.eggerss@aden-immo.com
Foto Mitarbeiterin Isabelle Goncalves

Isabelle Goncalves

Büro Berlin Charlottenburg

Immobilienmaklerin

Französisch, Deutsch, Englisch +49 30 220 66 11 77 isabelle.goncalves@aden-immo.com
Portraitfoto Jakob Gremerath

Jakob Gremerath

Büro Berlin Friedrichshain

Immobilienmakler

Deutsch, Englisch +49 30 29 77 87 80 jakob.gremerath@aden-immo.com
Portrait Mitarbeiter Andres Islas

Andres Islas

Büro Berlin Wilmersdorf

Vermietungsmanager

Deutsch, Englisch, Spanisch +49 30 887 024 07 andres.islas@aden-immo.com
Anita Klimczyk

Anita Klimczyk

Büro Berlin Wilmersdorf

Office Manager

Deutsch, Englisch, Polnisch +49 30 23 633 533 anita.klimczyk@aden-immo.com

Olivier Montero

Büro Berlin Friedrichshain

Immobilienmakler

Französisch, Deutsch, Englisch +49 30 29 77 87 80 olivier.montero@aden-immo.com
Portraitfoto Arnaud Schott (Geschäftsführer)

Arnaud Schott

Büro Berlin Wilmersdorf

Geschäftsführer

Französisch, Deutsch, Englisch +49 30 23 633 533 arnaud.schott@aden-immo.com

Cihan Selmo

Büro Berlin Charlottenburg

Immobilienmakler

Deutsch, Englisch, Türkisch +49 30 220 66 11 77 cihan.selmo@aden-immo.com

Ulrike Siebert

Büro Berlin Wilmersdorf

Marketing Manager

Deutsch, Englisch +49 30 88 70 24 08 ulrike.siebert@aden-immo.com

Julian Strehblow

Büro Berlin Charlottenburg

Immobilienmakler

Deutsch, Englisch +49 30 220 66 11 77 julian.strehblow@aden-immo.com
Foto Mitarbeiterin Alice Thion

Alice Thion

Büro Berlin Wilmersdorf

Project Manager

Französisch, Deutsch, Englisch +49 30 88 70 24 08 alice.thion@aden-immo.com

Jeannette Zentel-Schertlin

Büro Berlin Charlottenburg

Immobilienmaklerin

Deutsch, Englisch, Spanisch +49 30 220 66 11 77 jeannette.zentel-schertlin@aden-immo.com