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Zukunft Homeoffice

Welche Einflüsse auch nach Abklingen der Pandemie Bestandteil des Alltags bleiben, ist noch nicht genau absehbar. Sicher ist jedoch, dass das Homeoffice sowohl die Arbeitswelt als auch das Wohnen maßgeblich verändern wird.

Die Nutzung des Homeoffice ist durch strengere Pandemieregelungen im Mai 2021 weiter gestiegen. Die Mehrheit der Beschäftigten schätzt diese Möglichkeit und möchte sie auch nach der Coronazeit nutzen.

Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ist Flexibilität bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen ein Wettbewerbsfaktor geworden. Das zeigt die jüngste Befragung des Bayerischen Forschungsinstituts für Digitale Transformation. Das Forschungsinstitut nahm die Verschärfung der Pandemieregelungen zum Anlass, um Verbreitung und Akzeptanz von Homeoffice zu beleuchten. Diese repräsentative Kurzbefragung ergänzt drei früheren Befragungen zum Thema Homeoffice und erlaubt Analysen im Zeitverlauf der Corona-Pandemie.

  • Im Mai 2021 befanden sich 52 Prozent der Berufstätigen mindestens gelegentlich im Homeoffice. 46 Prozent arbeiteten mehrmals pro Woche von zu Hause aus. Bei den häufigen Nutzerinnen und Nutzern ist das Homeoffice-Potenzial ausgeschöpft.
  • Die Mehrheit der Befragten möchte das Homeoffice-Potenzial auch nach der Corona-Pandemie weitgehend nutzen. Rund 55 Prozent der Befragten wünschen sich, mindestens ab und zu von zu Hause aus arbeiten zu können.
  • Rund 72 Prozent der Berufstätigen, deren Tätigkeit Homeoffice zulässt, sehen ein geeignetes Homeoffice-Angebot bei der künftigen Wahl einer neuen Arbeitsstelle als wichtig an.

Ob Homeoffice in Zukunft ein selbstverständlicher Bestandteil des Lebens werden wird, hängt auch von der Wohnsituation ab. Gebraucht werden genug Platz in der eigenen Wohnung, eine schnelle Internetverbindung, moderne Kommunikationstechnik und nicht zuletzt verlässliche politische Rahmenbedingungen, beginnend bei der Kinderbetreuung bis hin zu bezahlbaren Wohnkosten.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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