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Immobilieneigentum: Andere Länder, andere Sitten

Der deutsche Wohnungsmarkt ist seit einigen Jahren in den Mittelpunkt von Diskussionen gerückt. Hohe Preise und Mieten sind der Anlass für Aufregung oder gar Empörung. Für die Politik ist Wohnen zur sozialen Frage unserer Zeit geworden. Wie machen es die anderen? Kann Deutschland von seinen Nachbarn lernen? Diese Frage stellte sich das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln. Es hat untersucht, wie sieben europäische Länder den Zugang zu Wohneigentum gestalten. Neben der Haltung zu Wohneigentum wurde analysiert, wie die Grunderwerbsteuer gestaltet ist, wie das selbst genutzte Wohneigentum steuerlich behandelt wird und welche Unterstützungen es bei der Finanzierung gibt.

Bei der Gestaltung der Grunderwerbsteuer beschreiten die betrachteten Länder zwei Wege. Vor allem die skandinavischen Länder sowie Irland und die Niederlande haben sehr niedrige Grunderwerbsteuersätze. Großbritannien, Belgien oder Frankreich haben zwar etwas höhere Sätze, differenzieren aber, unterstützen Ersterwerber von Immobilieneigentum, nutzen Freibeträge oder einen Stufentarif. Ein Freibetrag und ein Stufentarif bei der Grunderwerbsteuer entlastet die Haushalte, die kleine und günstige Wohnungen kaufen.

Steuerlich wird selbst genutztes Wohneigentum in Deutschland wie ein Konsumgut behandelt, vermietetes Wohneigentum dagegen wie ein Investitionsgut. Dies ist für viele selbst nutzende Haushalte ein Nachteil. In den Niederlanden, Schweden und Dänemark können Selbstnutzerinnen und Selbstnutzer ihre Zinskosten steuerlich geltend machen. Deutschland sollte den Haushalten im Eigentum dafür einen Ausgleich gewähren, um eine Benachteiligung gegenüber Anlegerinnen und Anlegern zu vermeiden. Die betrachteten Länder unterstützen zudem die Haushalte bei der Finanzierung über günstige Kredite oder Kreditversicherungen.

Wohneigentum wird in den Nachbarländern als Inbegriff des sozialen Aufstiegs verstanden. Es spielt für die individuelle Vermögensbildung eine wichtige Rolle und trägt dazu bei, Altersarmut zu vermeiden.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Umwandlungsverbot von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen

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