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Immobilieneigentum: Andere Länder, andere Sitten

Der deutsche Wohnungsmarkt ist seit einigen Jahren in den Mittelpunkt von Diskussionen gerückt. Hohe Preise und Mieten sind der Anlass für Aufregung oder gar Empörung. Für die Politik ist Wohnen zur sozialen Frage unserer Zeit geworden. Wie machen es die anderen? Kann Deutschland von seinen Nachbarn lernen? Diese Frage stellte sich das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln. Es hat untersucht, wie sieben europäische Länder den Zugang zu Wohneigentum gestalten. Neben der Haltung zu Wohneigentum wurde analysiert, wie die Grunderwerbsteuer gestaltet ist, wie das selbst genutzte Wohneigentum steuerlich behandelt wird und welche Unterstützungen es bei der Finanzierung gibt.

Bei der Gestaltung der Grunderwerbsteuer beschreiten die betrachteten Länder zwei Wege. Vor allem die skandinavischen Länder sowie Irland und die Niederlande haben sehr niedrige Grunderwerbsteuersätze. Großbritannien, Belgien oder Frankreich haben zwar etwas höhere Sätze, differenzieren aber, unterstützen Ersterwerber von Immobilieneigentum, nutzen Freibeträge oder einen Stufentarif. Ein Freibetrag und ein Stufentarif bei der Grunderwerbsteuer entlastet die Haushalte, die kleine und günstige Wohnungen kaufen.

Steuerlich wird selbst genutztes Wohneigentum in Deutschland wie ein Konsumgut behandelt, vermietetes Wohneigentum dagegen wie ein Investitionsgut. Dies ist für viele selbst nutzende Haushalte ein Nachteil. In den Niederlanden, Schweden und Dänemark können Selbstnutzerinnen und Selbstnutzer ihre Zinskosten steuerlich geltend machen. Deutschland sollte den Haushalten im Eigentum dafür einen Ausgleich gewähren, um eine Benachteiligung gegenüber Anlegerinnen und Anlegern zu vermeiden. Die betrachteten Länder unterstützen zudem die Haushalte bei der Finanzierung über günstige Kredite oder Kreditversicherungen.

Wohneigentum wird in den Nachbarländern als Inbegriff des sozialen Aufstiegs verstanden. Es spielt für die individuelle Vermögensbildung eine wichtige Rolle und trägt dazu bei, Altersarmut zu vermeiden.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © Michael van der Vegt, Pixabay

 

Besteuerung von Immobilienverkäufen von Privatpersonen in Frankreich und Deutschland

Beim Thema Besteuerung Immobilienverkauf zwischen Deutschland und Frankreich gibt es für private Investoren einiges zu beachten. Immobilieninvestitionen zwischen den beiden Ländern haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Viele französische Investoren haben in Städten wie Berlin oder München Immobilien als Zweitwohnsitz oder Investitionsobjekt erworben, während deutsche Anleger insbesondere in Paris oder an der Côte d’Azur investieren. Ein entscheidender Punkt bei solchen grenzüberschreitenden Investments ist die Besteuerung im Fall der Veräußerung der Immobilie im anderen Land. Die steuerlichen Regelungen unterscheiden sich in Frankreich und Deutschland erheblich und können zu sehr unterschiedlichen (und überraschenden!) Ergebnissen führen. Der folgende Überblick zeigt die wichtigsten Unterschiede beim Direktverkauf als Asset Deal und erläutert, welche steuerlichen Folgen bei einem Immobilienverkauf der Zweitimmobilie im deutsch-französischen Kontext zu beachten sind. Voranzuschicken ist, dass grundsätzlich in beiden Ländern – Ansässigkeitsstaat des Investors und Belegenheitsstaat der Immobilie – eine Steuererklärung zum Veräußerungsgewinn abgegeben werden muss. https://youtu.be/T3uB3n6IyeY?si=Mg-0UURgYauJ8rBS

Alles zur Besteuerung von Immobilienverkäufen: Was private Investoren bei Immobilieninvestitionen zwischen Deutschland und Frankreich steuerlich beachten müssen.

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AirBnB-Urteil zum Zweckentfremdungsgesetz

Seit 2014 gibt es in Berlin das sogenannte Zweckentfremdungsgesetz. Ziel des Gesetzes ist es, den Gebrauch von Wohnungen nur im Rahmen einer gewöhnlichen Wohnungsnutzung zu gewährleisten. Damit soll verhindert werden, dass Wohnungen dem normalen Mietmarkt entzogen werden und Mieter leichter eine Wohnung finden.

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Mieter und Eigentümer: Zwei verschiedene Wohnformen, zwei ungleiche Gruppen

Wohnen ist auch eine soziale Frage. Worin sich Mieter und Eigentümer unterscheiden, wie sich das auf den Wohnungsmarkt auswirkt und welche Vor- und Nachteile mit der jeweiligen Wohnform verbunden sind, hat Pekka Sagner, Economist für Wohnungspolitik und Immobilienökonomik am Institut der deutschen Wirtschaft, untersucht.

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