Startseite

Was Sie als Teil einer Erbengemeinschaft beachten müssen

Wenn Sie nicht alleine eine Immobilie erben, sondern zusammen mit Ihren Geschwistern  oder den Kindern Ihres verstorbenen Ehepartners, dann bilden Sie eine Erbengemeinschaft.

Im Gegensatz zu einer Alleinerbschaft, bei der Sie als Rechtsnachfolger alleine und frei über alle Immobilienangelegenheiten entscheiden können, müssen Sie sich als Miterbe mit den anderen abstimmen. In der Praxis führt dies häufig zu Problemen und Streitigkeiten. Je mehr Personen einer Erbengemeinschaft angehören und diese dann noch in unterschiedlichen Städten oder Ländern leben, umso komplizierter gestalten sich häufig Abstimmungen. Denn bei wichtigen Entscheidungen, die die Immobilie tangieren, muss Einstimmigkeit herrschen. So etwa wenn die Immobilie verkauft werden soll. Denn dies ist eine grundlegende Veränderung des Erbes.

In anderen Bereichen, etwa beim Verwalten einer vermieteten Wohnung oder eines Hauses, genügen Mehrheitsentscheidungen. In dringenden Fällen, etwa bei der Reparatur eines undichten Daches oder einer kleinen Sanierung nach einem Wasserrohrbruch, darf jeder einzelne Miteigentümer entscheiden. Denn laut Gesetz ist jeder Miteigentümer verpflichtet, an einer „ordnungsgemäßen Verwaltung“ der Immobilie mitzuwirken.

Die Einkünfte der Immobilie, also die Mieteinnahmen, werden entsprechend den Erbanteilen der einzelnen Person, dem Einkommen des jeweiligen Miterben, zugerechnet.

Eine Erbengemeinschaft kann sich auch auflösen. Diesen Vorgang nennt man „vollständige Auseinandersetzung“. So können sich die Miterben darauf verständigen, die Erbmasse unter sich aufzuteilen. So könnte etwa ein Miterbe 80.000 Euro erhalten, ein anderer aus der Erbmasse zwei Pkw im Wert von insgesamt 80.000 Euro und ein Dritter die geerbte Eigentumswohnung, die einen Wert von ebenfalls 80.000 Euro hat. Wenn Sie den Wert der Immobilie für diesen Fall festlegen wollen, sollten Sie auf einen unabhängigen Gutachter zurückgreifen, der diesen festsetzt.

Zwar finden sich im Internet zahlreiche kostenlose Wertermittlungsrechner, diese sollten allerdings nur für eine grobe Ersteinschätzung des Immobilienwertes herangezogen werden. Auf deren Basis sollten keine Verträge geschlossen werden.

Außerdem endet eine Erbengemeinschaft, wenn der vorletzte Angehörige der Gemeinschaft durch Tod oder aufgrund einer Erbteilübertragung ausscheidet. Dann wird die verbleibende Person zum Alleinerben.

Sie wissen nicht, wie Sie als Erbengemeinschaft mit dem Erbe verfahren sollen? Wir beraten Sie gerne.

Foto: RichLegg

Hilfe, ich habe eine Immobilie geerbt!

Bei über der Hälfte der Erbfälle in Deutschland wird eine Immobilie an Nachfahren vererbt. Pro Jahr wechselt auf diese Weise Immobilienvermögen zwischen 100 und 150 Milliarden Euro den Besitzer. Aufgrund der hohen steuerlichen Freibeträge gibt […]

Weiterlesen

Gesetzliche Erbfolge: Wer hat Anspruch auf die Immobilie?

Bei Erblassern, die zu Lebzeiten kein Testament und keinen Erbvertrag abgeschlossen haben, legt das Gesetz die Erbfolge fest. Darunter fallen in Deutschland die meisten Erbfälle. Dabei werden in erster Linie Ehegatten beziehungsweis eingetragene Lebenspartner sowie […]

Weiterlesen

Alles rund um das Thema Erbschaftssteuer

Wer in Deutschland eine Immobilie oder andere Vermögenswerte erbt, muss generell Erbschaftssteuer bezahlen. Es gibt aber verschiedene Ausnahmen und Besonderheiten – vor allem bei Immobilien-Übertragungen. Grundsätzlich gilt: Je enger die verwandtschaftliche Verbindung ist, desto weniger […]

Weiterlesen

UNSER TEAM

mit Leidenschaft dabei

Porträt André Ahrends

André Ahrends

Büro Berlin Wilmersdorf

Immobilienmakler

Deutsch, Englisch +49 30 61 67 51 15 andre.ahrends@aden-immo.com

Michael Bautz

Büro Berlin Friedrichshain

Immobilienmakler

Deutsch, Englisch +49 30 61 67 51 15 michael.bautz@aden-immo.com
Lars Drewes

Lars Drewes

Büro Berlin Wilmersdorf

Head of Sales

Deutsch, Englisch +49 30 23 633 533 lars.drewes@aden-immo.com

Ole Eggerss

Büro Berlin Friedrichshain

Selbstständiger Immobilienmakler

Deutsch, Englisch +49 30 61 67 51 15 ole.eggerss@aden-immo.com
Foto Mitarbeiterin Isabelle Goncalves

Isabelle Goncalves

Büro Berlin Charlottenburg

Immobilienmaklerin

Französisch, Deutsch, Englisch +49 30 61 67 51 15 isabelle.goncalves@aden-immo.com
Portraitfoto Jakob Gremerath

Jakob Gremerath

Büro Berlin Friedrichshain

Immobilienmakler

Deutsch, Englisch +49 30 61 67 51 15 jakob.gremerath@aden-immo.com
Portrait Mitarbeiter Andres Islas

Andres Islas

Büro Berlin Wilmersdorf

Vermietungsmanager

Deutsch, Englisch, Spanisch +49 30 887 024 07 andres.islas@aden-immo.com
Anita Klimczyk

Anita Klimczyk

Büro Berlin Wilmersdorf

Office Manager

Deutsch, Englisch, Polnisch +49 30 23 633 533 anita.klimczyk@aden-immo.com

Olivier Montero

Büro Berlin Friedrichshain

Immobilienmakler

Französisch, Deutsch, Englisch +49 30 61 67 51 15 olivier.montero@aden-immo.com
Portraitfoto Arnaud Schott (Geschäftsführer)

Arnaud Schott

Büro Berlin Wilmersdorf

Geschäftsführer

Französisch, Deutsch, Englisch +49 30 23 633 533 arnaud.schott@aden-immo.com

Cihan Selmo

Büro Berlin Charlottenburg

Immobilienmakler

Deutsch, Englisch, Türkisch +49 30 61 67 51 15 cihan.selmo@aden-immo.com

Ulrike Siebert

Büro Berlin Wilmersdorf

Marketing Manager

Deutsch, Englisch +49 30 88 70 24 08 ulrike.siebert@aden-immo.com

Julian Strehblow

Büro Berlin Charlottenburg

Immobilienmakler

Deutsch, Englisch +49 30 61 67 51 15 julian.strehblow@aden-immo.com
Foto Mitarbeiterin Alice Thion

Alice Thion

Büro Berlin Wilmersdorf

Project Manager

Französisch, Deutsch, Englisch +49 30 88 70 24 08 alice.thion@aden-immo.com

Jeannette Zentel-Schertlin

Büro Berlin Charlottenburg

Immobilienmaklerin

Deutsch, Englisch, Spanisch +49 30 61 67 51 15 jeannette.zentel-schertlin@aden-immo.com