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Wohnungsübergabeprotokoll erstellen: So sichern Sie sich ab!

Mit einem Wohnungsübergabeprotokoll gehen sowohl Mieter als auch Vermieter auf Nummer sicher. Es ist die ideale Präventivmaßnahme, um Konflikte zu vermeiden. Dennoch gilt es, einige Besonderheiten bei der Erstellung zu beachten. Es gibt keine rechtlichen Rahmenbedingungen, die vorgeben, wie der Aufbau von einem Wohnungsübergabeprotokoll auszusehen hat. Somit sind Sie nicht in der Pflicht, überhaupt ein Protokoll anfertigen zu lassen – was jedoch nicht empfehlenswert ist.

Tragen Sie Sorge, dass bei einem Auszug keine Schwierigkeiten entstehen. Nachfolgend zeigen wir Ihnen auf, worauf es ankommt, wenn Sie ein Wohnungsübergabeprotokoll anfertigen wollen.

Gründe, die für ein Wohnungsübergabeprotokoll sprechen

Bei einem Auszug fallen oftmals Schäden auf, die bis dahin verborgen waren. Wer war für den Kratzer unter dem Teppich verantwortlich? War der kleine Sprung in der Scheibe bereits vor dem Auszug vorhanden? Und wie viele Schlüssel hat man beim Einzug bekommen? All diese Fragen bergen ein immenses Konfliktpotenzial, sofern man keine formalen Sicherheiten hat.

Sie als Mieter sind im Zweifelsfall in der Nachweispflicht, dass die Schäden nicht durch Sie entstanden sind. Zudem ist es dem Vermieter möglich, Schäden im Nachhinein geltend zu machen. Rechtlich gesehen haben Vermieter die Möglichkeit, die Kaution für sechs Monate einzubehalten. Innerhalb dieser Zeitspanne können weitere Schäden oder Komplikationen auftreten. Folglich sprechen viele Gründe für ein Protokoll, und zwar vor dem Einzug sowie nach dem Auszug.

Das Wohnungsübergabeprotokoll schützt Sie vor unberechtigten Ansprüchen wie beispielsweise Schäden, die durch den Vormieter entstanden sind. Deshalb sollten Sie sich genügend Zeit nehmen, um alle Schäden akribisch zu erfassen. Nur so haben Sie die Möglichkeit, sich vor Ansprüchen des Vermieters zu schützen. Es wird auch dazu beitragen, dass Sie Ihre Kaution vom Vermieter zurückgezahlt bekommen.

Ihre Vorteile zusammengefasst:

  • Sicherheit für Mieter und Vermieter
  • Schutz vor unberechtigten Forderungen
  • Protokoll als wichtiges Beweismittel bei gerichtlichen Auseinandersetzungen
  • präventive Vorbeugung von Konflikten
  • Ansprüche auf Kautionsrückzahlung bleiben erhalten

Wohnungsübergabe – Pflichten für Mieter & Vermieter

Bei der Wohnungsübergabe entstehen für beide Parteien Pflichten – Mieter und Vermieter. Um Probleme zu verhindern, ist es vorteilhaft, möglichst frühzeitig einen Termin für die Wohnungsübergabe festzulegen. Wir informieren Sie über alles Wichtige, damit Sie sich auf die Wohnungsübergabe vorbereiten können.

Zum einen ist der Vermieter in der gesetzlichen Pflicht, dass Sie als Mieter termingerecht in die neue Wohnung einziehen können. Schließlich müssen Sie Ihre alte Wohnung verlassen, sodass es grundsätzlich nicht möglich ist, bei Zeitverzögerungen in der alten Wohnung zu bleiben. Sollte der Vermieter grob fahrlässig handeln, haben Sie das Recht auf Schadensersatz.

Andererseits ergeben sich auch Pflichten für Sie als Mieter. Sie müssen die Wohnung – laut Bürgergesetzbuch (BGB) – spätestens am letzten Tag der vertraglichen Mietdauer zurückgeben. Sollten Sie Ihren Pflichten nicht nachkommen, kann der Vermieter von Ihnen einen Schadensersatz fordern, der sich am lokalen Mietpreis orientiert.

Ablauf der Wohnungsübergabe

Am Tag der Wohnungsübergabe treffen sich Mieter, Vermieter und gegebenenfalls Nachmieter. Im Zuge dessen wird die Wohnung auf den Zustand überprüft. Auch das Wohnungsübergabeprotokoll wird bei der Wohnungsübergabe erstellt und von beiden Parteien unterschrieben. Es ist wichtig, dass Sie sich ausreichend Zeit lassen. Denn mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Richtigkeit Ihrer Angaben. Somit können Sie im Nachhinein keine Änderungen mehr vornehmen.

Für Ihre eigene Sicherheit können Sie eine weitere Person miteinbeziehen, die als Zeuge das Protokoll unterschreibt. Hiermit haben Sie zusätzlich einen Zeugen, der die vorhandenen Schäden gesehen und mit seiner Unterschrift bestätigt hat. Doch Vorsicht: Wenn Sie selbst nicht anwesend sind und einer anderen Person eine Vollmacht erteilen, sollten Sie bedenken, dass Sie für Fehler haften. Folglich sollte es eine Person Ihres Vertrauens sein.

Formale Anforderungen an das Protokoll – Wichtige Impulse für die Erstellung

Sie sollten möglichst alle wichtigen Daten erfassen, damit Sie sich umfassend absichern können. Deshalb zeigen wir Ihnen auf, welche Informationen essentiell sind. Dies fängt bereits bei grundlegenden Daten an. Das Protokoll sollte alle Beteiligten beinhalten, die bei der Übergabe anwesend sind. Damit einhergehend gilt es, sowohl die Anschrift der Wohnung als auch die Etage schriftlich zu fixieren. Auch das Datum sollte im Protokoll vermerkt werden.

Anschließend werden die Details im Wohnungsübergabeprotokoll aufgenommen. Tragen Sie alle Schäden, auch vermeintliche Kleinigkeiten, in das Protokoll ein. Denn Sie wissen nicht, ob die Kleinigkeiten im schlimmsten Fall hohe Kosten verursachen werden. Beispiel: Ist eine alte Fliese im Bad beschädigt, die es nicht mehr im Handel gibt, besteht die Gefahr, dass alle Fliesen ersetzt werden müssen. Hieraus ergeben sich weitaus höhere Kosten, als man im ersten Moment vermutet.

Lassen Sie darüber hinaus den Zählerstand von Gas, Strom und Wasser als auch die Schlüsselanzahl eintragen. Abschließend ist es empfehlenswert, den Vermerk hinzuzufügen, dass die Wohnung in einem sauberen und besenreinen Zustand übergeben worden ist.

Fazit

Überlassen Sie nichts dem Zufall, wenn es um Ihre Wohnungsübergabe geht. Verlassen Sie sich keinesfalls auf mündliche Vereinbarungen. Mit einem Wohnungsübergabeprotokoll haben Sie handfeste Beweise, wenn es im Nachhinein zu Komplikationen kommen sollte.

Sie haben Fragen rund um das Mieten von Wohnungen oder Häusern? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.