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Was ist eine Vermieterbescheinigung?

Seit 2015 besteht in Deutschland das einheitliche Bundesmeldegesetz, welches die Vermieterbescheinigung (auch Vermieterbestätigung oder Wohnungsgeberbestätigung genannt) verpflichtend gemacht hat. Mit dieser Bescheinigung bestätigt der Vermieter schriftlich, dass der Mieter in seine Wohnung eingezogen bzw. ausgezogen ist. Lesen Sie weiter, um zu erfahren, wie Sie die Vermieterbescheinigung erhalten und wofür Sie eine solche Bestätigung brauchen.

Wofür brauche ich eine Vermieterbescheinigung?

Die Vermieterbescheinigung muss nach geltendem Gesetz dem Einwohnermeldeamt bei Einzug bzw. Auszug vorgelegt werden. Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht nur um das Finden einer neuen Wohnung und das Stapeln der Umzugskartons kümmern, sondern sich auch eine Vermieterbescheinigung ausstellen lassen, mit der Sie Ihren Wohnsitz ummelden müssen. 

Seit der Gesetzesänderung im Jahr 2015 sind Vermieter zur Unterzeichnung zuständig. Im Gegensatz zu einer einfachen Mitteilung beim Einwohnermeldeamt durch den Mieter, kann Betrug so vorgebeugt werden. So sollen Scheinanmeldungen an einer falschen Adresse verhindert werden. 

Wie bekomme ich eine Vermieterbescheinigung?

Die Vermieterbescheinigung erhalten Sie als Mieter direkt von Ihrem Vermieter. Dieser ist gemäß Paragraph 19 Bundesmeldegesetz (BMG) dazu verpflichtet, Ihnen eine korrekte Bescheinigung auszustellen. Falls Ihr Wohnungsgeber Ihnen die Bescheinigung nicht bereits selbstständig bei Einzug in die Wohnung ausgehändigt hat, sollten Sie ihn darum bitten. 

Ist der Wohnungsgeber nicht in der Lage, Ihnen die schriftliche Wohnungsgeberbestätigung zu geben, hat dieser die Möglichkeit, eine andere Person mit dieser Aufgabe zu beauftragen. Dafür stellen Vermieter dem Dritten eine Vollmacht aus. 

Eine Bestätigung in Schriftform ist zwar der Standard, jedoch besteht auch die Option, eine Bescheinigung in elektronischer Form abzugeben. Hierfür muss der Wohnungsgeber eine elektronische Bestätigung des Einzugs direkt an die Meldebehörde abgeben. Im Folgenden erhält dieser von der Meldebehörde ein Zuordnungsmerkmal, das er dem Mieter mitzuteilen hat. Dieser kann diesen Identifizierungscode daraufhin bei der Ummeldung vorlegen. Insbesondere für Vermieter, die mehrere Wohnungen vermieten, stellt die elektronische Übermittlung meist eine komfortable Alternative dar. 

Wohnungsgeberbestätigung auch bei Untervermietung, Auszug und Einzug ins Eigenheim?

Sie fragen sich, ob Sie eine Vermieterbescheinigung nur im Falle des Einzugs benötigen? Es gibt in der Tat noch weitere Umstände, in denen eine solche Bescheinigung notwendig wird. Im Folgenden beleuchten wir, in welchen Fällen Sie ebenfalls nicht um eine Wohnungsgeberbestätigung herumkommen. 

Bei Untervermietung

Der Wohnungsgeber ist nicht immer der Vermieter. Sei es aufgrund einer längeren Reise oder aus anderen Gründen, in einigen Fällen gibt es Mieter, die Untermieter bei sich wohnen lassen. Ziehen Sie in eine Wohnung zur Untermiete ein, ist der Mieter verpflichtet, Ihnen die Wohnungsgeberbestätigung auszustellen. Sie brauchen also in jedem Fall bei einem Einzug in eine neue Wohnung eine Bescheinigung vom Wohnungsgeber – auch im Falle der Untervermietung. 

Beim Auszug

Wie bereits deutlich gemacht, ist bei einem Einzug in eine Mietimmobilie das Einholen der Vermieterbescheinigung unumgänglich. Aber auch beim Auszug des Mieters ist sie erforderlich, sollte er ins Ausland ziehen. Zieht der Mieter in eine andere Wohnung innerhalb Deutschlands um, reicht es, wenn der neue Vermieter bei Einzug die Wohnungsgeberbestätigung aushändigt. 

Beim Einzug ins Eigenheim

Tatsächlich brauchen Sie auch beim Einzug in Ihre eigenen vier Wände eine Wohnungsgeberbestätigung für die Ummeldung Ihres Wohnsitzes. Die Papierarbeit dürfte aber in diesem Fall relativ schnell erledigt sein. Haben Sie die Immobilie gekauft, können Sie die Bescheinigung nämlich selbst ausstellen und das Wohneigentum somit selbst erklären.

Das darf in der Vermieterbescheinigung nicht fehlen

Eine Vermieterbescheinigung folgt keinem festgelegten Muster. Wichtig ist nur, dass folgende Daten in dem Dokument enthalten sind: 

  • Name des Wohnungsgebers (im Falle der Untervermietung auch den Namen des Eigentümers)
  • Anschrift des Wohnungsgebers
  • Einzugsdatum
  • Anschrift der Wohnung
  • Name der meldepflichtigen Person

Welche Fristen Sie einhalten müssen

Zunächst gilt es, sich fristgerecht bei der Meldebehörde anzumelden bzw. abzumelden. Ziehen Sie in eine Wohnung ein, haben Sie zwei Wochen Zeit, sich bei der Meldebehörde anzumelden. Ziehen Sie aus, so erhalten Sie auch für die Abmeldung zwei Wochen Zeit für die offizielle Abmeldung. Mieter müssen daran denken, die Vermieterbescheinigung bei ihrem Termin beim Einwohnermeldeamt mitzuführen. Schaffen sie es nicht, ihren neuen Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen nach Einzug zu bescheinigen, drohen Strafen bis zu 1000 Euro. 

Vermieter, die die Bescheinigung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Einzug des Mieters übergeben, müssen mit hohen Strafen rechnen. Wird die Bescheinigung falsch, verspätet oder gar nicht ausgefüllt, müssen sich Vermieter ebenfalls auf Bußgelder in Höhe von bis zu 1000 Euro einstellen. Höher fallen die Strafen aus, wenn eine sogenannte Scheinanmeldung vorgenommen wird. Vermieter, die eine Wohnungsgeberbestätigung für eine Person abgeben, die gar nicht in der Wohnung wohnt, können mit Bußgeldern bis zu 50 000 Euro bestraft werden. In diesem Fall liegt ein Missbrauch der Wohnadresse entgegen des Meldegesetzes vor. Man spricht auch von einer Gefälligkeitsbescheinigung. 

Fazit

Sowohl Mieter als auch Vermieter sollten also allen Formalitäten, die mit dem Einzug bzw. dem Auszug einhergehen, besondere Aufmerksamkeit schenken und für eine korrekte und fristgerechte Vermieterbescheinigung sorgen. 

Sie haben weitere Immobilienfragen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.