Energieausweis online erstellen
Bei Verkauf oder Vermietung muss ein Energieausweis vorgelegt werden. Fehlt dieser spätestens zum Besichtigungstermin, droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Für Käufer und Mieter muss ersichtlich sein, wie viel Energie eine Immobilie verbraucht, beziehungsweise wie effizient sie ist.
- 100 % rechtsgültig (nach aktuellem GEG)
- 10 Jahre gültig
- Einfache Online-Erstellung (eingeben – herunterladen – fertig)
- Sofort verfügbar
- Gültig für alle Wohn- oder Gewerbenimmobilie
- Empfehlung von Modernisierungsmaßnahmen
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In nur 4 Schritten zum rechtssicheren Energieausweis
Welcher Energieausweis Pflicht ist
Baujahr bis 1977 | Baujahr ab 1978 | Neubau | |
---|---|---|---|
Bis zu 4 Wohneinheiten | Bedarfsausweis* | freie Wahl | Bedarfsausweis |
Ab 5 Wohneinheiten | freie Wahl | freie Wahl | Bedarfsausweis |
Wichtige Infos zum Thema Energieausweis
Achtung: Änderungen beim Energieausweis
Zu den gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen für den Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie gehört auch der Energieausweis. Kürzlich wurden die Anforderungen an Energieausweise ein weiteres Mal verschärft. Doch eines ändert sich mit den neuen Regeln […]
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Fragen und Antworten zum Thema Energieausweis
Der Energieausweis ist ein wichtiges Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes darstellt. Er informiert über den Energieverbrauch und -bedarf einer Immobilie und dient somit als Indikator für deren energetische Qualität. Der Ausweis klassifiziert Gebäude anhand von Energieeffizienzklassen, die von A+ (sehr energieeffizient) bis H (hoher Energieverbrauch) reichen. Neben der Einstufung in diese Kategorien enthält er auch Angaben zum Baujahr des Gebäudes, zur Art der Heizung sowie zu empfohlenen Sanierungsmaßnahmen.
In Deutschland benötigen Sie einen Energieausweis in folgenden Fällen:
- Beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie: Der Energieausweis muss Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Bei Vertragsabschluss sollte eine Kopie des Ausweises oder das Original dem Käufer oder Mieter übergeben werden.
- Bei wesentlichen Änderungen am Gebäude: Wenn größere Umbauten oder Sanierungen an einem Gebäude vorgenommen werden, die die Energieeffizienz beeinflussen, muss in der Regel ein neuer Energieausweis erstellt werden.
- Bei Neubauten: Nach Fertigstellung eines Neubaus ist die Ausstellung eines Energieausweises erforderlich, um die Einhaltung der gesetzlichen Energiestandards zu dokumentieren.
Der Energieausweis ist somit ein zentrales Instrument, um die Energieeffizienz einer Immobilie transparent zu machen und potenziellen Käufern oder Mietern wichtige Informationen über den zu erwartenden Energieverbrauch zu geben.
In Deutschland gibt es zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Beide dienen dazu, die Energieeffizienz eines Gebäudes zu dokumentieren, unterscheiden sich jedoch in ihrer Methodik und Aussagekraft:
1.Bedarfsausweis:
- Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes.
- Er berücksichtigt die bauliche Substanz und die technische Ausstattung des Gebäudes, wie Wärmedämmung, Fensterqualität und Heizungsanlage.
- Der Energiebedarf wird auf Basis dieser Gebäudeeigenschaften berechnet, unabhängig vom tatsächlichen Verbrauchsverhalten der Bewohner.
- Dieser Ausweis wird oft für Neubauten oder grundlegend sanierte Gebäude verwendet und gilt als aussagekräftiger, da er weniger von individuellen Verhaltensweisen beeinflusst wird.
2.Verbrauchsausweis:
- Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre.
- Er spiegelt das Verbrauchsverhalten der Bewohner wider und wird aus den abgelesenen oder berechneten Energiemengen (zum Beispiel Gas, Öl, Strom) ermittelt.
- Der Verbrauchsausweis ist schneller und in der Regel kostengünstiger zu erstellen, kann aber durch das individuelle Nutzerverhalten der Bewohner beeinflusst werden und daher weniger über die bauliche Energieeffizienz des Gebäudes aussagen.
Die Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Baujahr des Gebäudes und ob es sich um einen Neubau oder ein bestehendes Gebäude handelt.
Die Energiekennziffern in einem Energieausweis geben Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Diese Kennziffern umfassen:
- Energiebedarf oder -verbrauch: Je nachdem, ob es sich um einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis handelt, wird der jährliche Energiebedarf oder der tatsächliche Energieverbrauch des Gebäudes in Kilowattstunden pro Quadratmeter (kWh/m²) angegeben. Diese Werte geben an, wie viel Energie für Heizung, Warmwasser und ggf. Kühlung und Beleuchtung pro Jahr und pro Quadratmeter Wohnfläche benötigt wird.
- Energieeffizienzklasse: Ähnlich wie bei Haushaltsgeräten werden Immobilien in Energieeffizienzklassen von A+ (sehr effizient) bis H (wenig effizient) eingestuft. Diese Klassifizierung hilft, die Energieeffizienz einer Immobilie schnell einzuschätzen.
- Primärenergiebedarf: Diese Kennzahl berücksichtigt zusätzlich zu dem direkten Energiebedarf des Gebäudes auch die Energie, die bei der Erzeugung und Bereitstellung der eingesetzten Energieträger verbraucht wird (z.B. bei der Stromerzeugung in Kraftwerken).
- Referenzwerte: Zum Vergleich können im Energieausweis Referenzwerte für ähnliche Gebäude aufgeführt sein. Diese ermöglichen eine Einordnung, wie gut oder schlecht die Energieeffizienz im Vergleich zu anderen Gebäuden ist.
Weitere Informationen: Dazu gehören Angaben zum Baujahr des Gebäudes, zur Art der Heizung und zum verwendeten Energieträger (z.B. Gas, Öl, Fernwärme).
Diese Kennziffern helfen potenziellen Käufern oder Mietern, die Energieeffizienz und damit verbundene Kosten eines Gebäudes besser einzuschätzen.
In Deutschland richtet sich die Wahl zwischen einem Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis für eine Immobilie nach bestimmten Kriterien:
- Baujahr des Gebäudes:
Für Gebäude, die vor dem 1. November 1977 errichtet wurden und nicht die Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen, ist in der Regel ein Bedarfsausweis erforderlich, falls nicht nachträglich eine umfassende Modernisierung erfolgte. - Anzahl der Wohneinheiten:
Bei Gebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten, die vor 1977 erbaut wurden, ist ein Bedarfsausweis notwendig, sofern sie nicht den Wärmeschutzverordnungen entsprechen.
Bei Gebäuden mit fünf oder mehr Wohneinheiten kann zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis gewählt werden, unabhängig vom Baujahr. - Modernisierungen und Sanierungen:
Wurde ein älteres Gebäude umfassend modernisiert, sodass es den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 oder späteren Regelungen entspricht, kann ein Verbrauchsausweis ausgestellt werden. - Freiwillige Entscheidung:
Bei neueren Gebäuden oder solchen, die die Anforderungen der Wärmeschutzverordnungen erfüllen, kann der Eigentümer zwischen einem Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis wählen.
Der Bedarfsausweis wird oft als genauer und objektiver angesehen, da er unabhängig vom Nutzerverhalten die Energieeffizienz des Gebäudes bewertet. Der Verbrauchsausweis hingegen ist einfacher und kostengünstiger zu erstellen, wird jedoch durch das individuelle Verhalten der Bewohner beeinflusst.
In folgenden Situationen sollten Sie sich von einem Energieexperten beraten lassen:
- Vor einer energetischen Sanierung: Um die effizientesten Maßnahmen zur Energieeinsparung zu identifizieren und um zu erfahren, welche Sanierungen den größten Nutzen für Ihr Gebäude bringen.
- Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie: Um den Energieausweis zu verstehen und um zu erfahren, welche energetischen Verbesserungen möglich und sinnvoll sind.
- Bei der Planung eines Neubaus: Um sicherzustellen, dass Ihr Neubau den aktuellen Energiestandards entspricht und um energieeffiziente Lösungen zu integrieren.
- Bei der Beantragung von Fördermitteln: Energieexperten können Sie über verfügbare Förderprogramme für energetische Sanierungen oder Neubauten informieren und bei der Antragsstellung unterstützen.
- Wenn Sie hohe Energiekosten haben: Um Möglichkeiten zur Reduzierung Ihres Energieverbrauchs zu finden und langfristig Kosten zu sparen.
- Für eine unabhängige Zweitmeinung: Wenn Sie bereits energetische Empfehlungen erhalten haben und eine weitere Einschätzung wünschen.
Eine Beratung durch einen Energieexperten kann Ihnen helfen, langfristig Energie und Kosten zu sparen und den Wert Ihrer Immobilie zu steigern.
Der Bedarfsausweis
Der Verbrauchsausweis
Bei Fragen steht Ihnen die Service-Hotline unseres Partners Immoticket24 gerne zur Verfügung.
Service Hotline: Tel: 0 26 54 – 880 11 99
(Mo-Fr 09:00 – 17:00 Uhr)