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Warum Sie beim Hausverkauf einen Grundbuchauszug brauchen

Der Grundbuchauszug setzt sich aus drei Teilen zusammen. In der sogenannten ersten Abteilung steht, wer Eigentümer des Grundstücks und der Immobilie ist. Im zweiten Part werden Rechte und Belastungen hinterlegt, die mit dem Grundstück verbunden sind. Dies können Wohn- oder Wegerechte sein. In der dritten Abteilung sind Grundpfandrechte aufgeführt, in der Regel Hypotheken. Denn die finanzierenden Banken lassen sich diese als Sicherheit für ihre Finanzierung ins Grundbuch eintragen.

Das Grundbuch wird beim zuständigen Amtsgericht geführt. Aber nicht jeder darf einen Auszug beantragen, hierfür muss man ein berechtigtes Interesse nachweisen. So dürfen beispielsweise Sie als Eigentümer einen Auszug erfragen, ein Kaufinteressent jedoch nicht. Auch ein Notar, der den Immobilien-Kaufvertrag ausarbeitet, ist berechtigt.

Wenn Sie eine Immobilie verkaufen, ist der Grundbuchauszug aus zwei Gründen relevant. Zum einen ist er für die Kaufvertragserstellung vonnöten. Zudem wollen die Käufer in der Regel wissen, ob mögliche Rechte darin eingetragen sind, die sich wertmindernd auf das Grundstück auswirken können. Der Auszug sollte nur wenige Wochen alt sein. Das Amtsgericht erhebt für die Ausstellung eine Gebühr von 10 beziehungsweise 20 Euro, je nachdem, ob eine beglaubigte oder eine unbeglaubigte Kopie gewünscht wird.

Häufig haben Eigentümer beim Verkauf zwar ihre Immobilie abbezahlt, aber die Hypothek noch nicht im Grundbuch gelöscht. Ohne diese Löschung ist aber ein rascher Verkauf nicht möglich. Denn für die Löschung des Grundpfandes müssen Sie mit der finanzierenden Bank Kontakt aufnehmen, die wiederum einen Notar mit der Löschung beauftragt. Dies kann einige Wochen dauern.

Deshalb sollten Sie sich frühzeitig um den Grundbuchauszug kümmern und dafür sorgen, dass Ihr Grundbuchblatt vor dem Vermittlungsstart frei von abbezahlten Darlehenseinträgen ist.

Auch der Erwerber benötigt für sein Immobiliendarlehen einen Grundbuchauszug. Im Übrigen kann auch eine Liegenschaft übertragen werden, die noch nicht abbezahlt ist. Dies betrifft häufig Scheidungsimmobilien.

Sie brauchen Hilfe bei der Beschaffung des Grundbuchausszugs? Wir helfen Ihnen gerne.

Foto: ra2studio

Besteuerung von Immobilienverkäufen von Privatpersonen in Frankreich und Deutschland

Beim Thema Besteuerung Immobilienverkauf zwischen Deutschland und Frankreich gibt es für private Investoren einiges zu beachten. Immobilieninvestitionen zwischen den beiden Ländern haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Viele französische Investoren haben in Städten wie Berlin oder München Immobilien als Zweitwohnsitz oder Investitionsobjekt erworben, während deutsche Anleger insbesondere in Paris oder an der Côte d’Azur investieren. Ein entscheidender Punkt bei solchen grenzüberschreitenden Investments ist die Besteuerung im Fall der Veräußerung der Immobilie im anderen Land. Die steuerlichen Regelungen unterscheiden sich in Frankreich und Deutschland erheblich und können zu sehr unterschiedlichen (und überraschenden!) Ergebnissen führen. Der folgende Überblick zeigt die wichtigsten Unterschiede beim Direktverkauf als Asset Deal und erläutert, welche steuerlichen Folgen bei einem Immobilienverkauf der Zweitimmobilie im deutsch-französischen Kontext zu beachten sind. Voranzuschicken ist, dass grundsätzlich in beiden Ländern – Ansässigkeitsstaat des Investors und Belegenheitsstaat der Immobilie – eine Steuererklärung zum Veräußerungsgewinn abgegeben werden muss. https://youtu.be/T3uB3n6IyeY?si=Mg-0UURgYauJ8rBS

Alles zur Besteuerung von Immobilienverkäufen: Was private Investoren bei Immobilieninvestitionen zwischen Deutschland und Frankreich steuerlich beachten müssen.

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