


AirBnB-Urteil zum Zweckentfremdungsgesetz
Seit 2014 gibt es in Berlin das sogenannte Zweckentfremdungsgesetz. Ziel des Gesetzes ist es, den Gebrauch von Wohnungen nur im Rahmen einer gewöhnlichen Wohnungsnutzung zu gewährleisten. Damit soll verhindert werden, dass Wohnungen dem normalen Mietmarkt entzogen werden und Mieter leichter eine Wohnung finden.