Sonderurlaub beim Umzug: Wann habe ich Anspruch?
Sie haben Ihre Traumimmobilie gefunden und blicken dem Tag des Einzugs mit Vorfreude entgegen. Wäre da nicht die umfangreichen Vorkehrungen, die im Rahmen des Umzugs getroffen werden müssen. Behördengänge, Ausmisten, Umzugskartons packen, Transport und Möbelaufbau – dies sind nur einige der Belastungen, die Ihnen beim Umzug bevorstehen. Ein Sonderurlaub für den Umzug wäre in diesem Fall eine gute Möglichkeit, um alle Aufgaben rund um den Umzug, die am Wochenende oder nach Feierabend kaum zu bewerkstelligen sind, in Ruhe zu erledigen. Erfahren Sie hier, ob Sie als Arbeitnehmer Anspruch auf Sonderurlaub beim Umzug haben und wie Sie Umzugsstress minimieren können.
Gibt es einen gesetzlichen Sonderurlaub für den Umzug
Die ernüchternde Nachricht vorweg: Es besteht kein pauschaler gesetzlicher Anspruch für einen Sonderurlaub beim Umzug. Allerdings gibt es andere Gründe für einen Sonderurlaub. So steht Arbeitnehmern nach Paragraf 616 (BGB) eine Bezahlung trotz Fernbleiben der Arbeit bei Krankheit oder Pflege zu. Ebenfalls besteht gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub, wenn ein Todesfall in der direkten Familie eingetreten ist. Ein weiterer Sonderurlaubsanspruch besteht für Väter für die Geburt des Kindes, während Müttern der Mutterschutz gesichert wird.
So sichern Sie sich Sonderurlaub für den Umzug
Es besteht zwar kein Sonderurlaub beim Umzug per Gesetz, jedoch gibt es einige Situationen, in denen Sie diesen als Arbeitnehmer bezahlten Sonderurlaub beantragen können. Konkret müssen dafür zwei Voraussetzungen erfüllt sein.
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Der Umzug findet während der Arbeitszeit statt
Diese Bedingung ist die Grundlage dafür, Sonderurlaub zu erhalten. Findet der Umzug während der Arbeitszeit statt, so liegt eine vorübergehende Verhinderung vor. Wichtig dabei ist, dass das Fernbleiben des Arbeitsplatzes in einem angemessenen Verhältnis mit dem zeitlichen Aufwand des Umzugs steht. Bleiben Sie unverhältnismäßig lange der Arbeit fern, so besitzen Sie keinen Anspruch auf Sonderurlaub mehr.
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Der Umzug wurde nicht vom Arbeitnehmer verschuldet
Die zweite Voraussetzung ist gegeben, wenn der Grund für das Fernbleiben Sie unmittelbar betrifft, Sie jedoch nicht selbstverschuldet der Arbeit fernbleiben. Ziehen Sie also in eine andere Immobilie um, sind Sie unmittelbar betroffen. Hängt der Umzug zusätzlich mit Ihrem Beruf zusammen, so können Sie Sonderurlaub nehmen. Ein betrieblicher Grund besteht zum Beispiel bei einer Versetzung in eine andere Stadt.
In den meisten Fällen erhalten Sie abseits des gesetzlichen Weges Sonderurlaub. Es kann sein, dass bestimmte Bestimmungen hinsichtlich des Sonderurlaubs im Falle eines Umzugs im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in Betriebsvereinbarungen getroffen wurden. So regeln bestimmte Tarifverträge den Anspruch auf Sonderurlaub beim Umzug genau. In jedem Falle sollten Sie also Ihre Vertragsbestimmungen prüfen, bevor Sie eine Lohnfortzahlung für den Umzug beanspruchen.
Wie viele Tage Sonderurlaub bei einem Umzug?
Wird Ihnen Sonderurlaub gewährt, besteht die nächste Frage darin, wie viel Zeit Sie der Arbeit für den Umzug fernbleiben dürfen. Auch diese Frage kann pauschal nicht beantwortet werden, jedoch erhalten Arbeitnehmer in den meisten Fällen einen Tag Sonderurlaub. Bei einer weiten Entfernung zwischen alter und neuer Wohnung können auch mehrere Tage eingeräumt werden. Denken Sie daran, den Sonderurlaub mit einer möglichst langen Vorlaufzeit zu beantragen, um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass dieser genehmigt wird.
So bekommen Sie am Umzugstag frei
Wird Ihnen für den Umzug kein Sonderurlaub bewilligt, so können Sie immer noch auf andere Wege zurückgreifen, um den Umzug sorgenfrei zu stemmen.
Sie besitzen noch reguläre Urlaubstage, die Sie nehmen können? Dann planen Sie diese doch für Ihren Umzug ein. Diese Entscheidung wird sich mit Sicherheit auszahlen, da Sie sich so vollständig auf den Umzug konzentrieren können, ohne mit Arbeitsfragen abgelenkt zu werden. So können Sie es umgehen, Kisten nach einem langen Arbeitstag zu packen oder zu schleppen.
Während Sie normalerweise keine Probleme damit haben sollten, reguläre Urlaubstage zu realisieren, könnte es sich schwieriger gestalten, wenn Sie bereits alle Urlaubstage genommen haben. In dem Fall haben Sie immer noch die Möglichkeit, sich unbezahlt freistellen zu lassen. Gesetzlich besteht kein Anspruch auf unbezahlten Urlaub, wenn Sie jedoch ein gutes Verhältnis zu Ihrem Vorgesetzten pflegen und den Urlaub mit guten Argumenten begründen können, sollte dieser Möglichkeit nichts im Wege stehen. Ebenso bieten sich gesammelte Überstunden in Ihrem Arbeitszeitkonto an, um für Ihren Umzugstag genutzt zu werden.
Liefern Sie beispielsweise das Argument, dass Sie sich nach dem Umzug wieder voll und ganz auf Ihre Arbeit konzentrieren können und ein schneller, reibungsloser Umzug somit auch Ihrer Arbeitsleistung entgegenkommen wird. Zusätzlich wird Ihr Arbeitgeber sicherlich verstehen, dass das Einziehen in Ihre neue Immobilie an einen bestimmten zeitlichen Plan gebunden ist. Darüber hinaus können Umzugskosten gespart werden, wenn Sie sich entscheiden, an einem Wochentag umzuziehen. Umzugsunternehmen veranschlagen am Wochenende aufgrund der hohen Nachfrage oftmals höhere Preise, wodurch es sich durchaus lohnt, auf Zeiten auszuweichen, die weniger gefragt sind.
Fazit
Auch wenn leider nur in den wenigsten Fällen Sonderurlaub beim Umzug gewährt wird, sollten Sie sich dadurch nicht bei der Umzugsplanung einschränken lassen. Liegt keine gesetzliche Grundlage vor, so ist es durchaus empfehlenswert auf Alternativen, wie das Abarbeiten von Überstunden oder auf regulären Urlaub zurückzugreifen.