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Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen

Schon der Wahlkampf 2017 stand unter anderem im Zeichen der Wohnungspolitik und so haben am 12. März 2018 CDU, CSU und SPD vereinbart, die Kommunen bei der Aktivierung von Bauland und der Sicherung bezahlbaren Wohnens zu unterstützen.

Im Juni 2020 wurde ein ausgearbeiteter Referentenentwurf vorgestellt, der im November 2020 durch das Bundeskabinett beschlossen wurde.

Am 28.01.2021 hat der Bundestag erstmals über dieses Gesetz beraten. Ein Teil dieses Gesetzes befasst sich mit einem erweiterten Vorkaufsrecht für Gemeinden und mit dem sogenannten Umwandlungsverbot in einem angespannten Wohnungsmarkt.

Inhalt des Gesetzes

1.Erweitertes Vorkaufsrecht für Gemeinden

Das Vorkaufsrecht von Gemeinden soll erweitert werden und würde dann auch für Grundstücke mit geringer Bebauung gelten. Aber auch brachliegende Grundstücke wären davon betroffen und könnten einem Vorkaufsrecht unterliegen, wenn das Grundstück in einer Gemeinde mit angespanntem Wohnungsmarkt liegt.

2. Umwandlungsverbot in angespanntem Wohnungsmarkt

Es ist ein bundesweites Umwandlungsverbot geplant. Ein Mehrfamilienhaus darf nach diesem Gesetz nur noch mit Genehmigung und unter Auflagen in Eigentumswohnungen umgewandelt/aufgeteilt werden. Vorausgesetzt das Haus befindet sich in einem angespannten Wohnungsmarkt. Für Berlin und andere Großstädte bedeutet dies einen sogenannten Genehmigungsvorbehalt für das gesamte Stadtgebiet. Dieser Genehmigungsvorbehalt kann aufgrund seiner Ausgestaltung als Umwandlungsverbot gesehen werden.

Das Gesetz befindet sich derzeit in der Abstimmung. Der Entwurf muss sich scharfe Kritik von vielen Seiten gefallen lassen. Wann das Gesetz die nächsten formalen Hürden nimmt, ist unbekannt und damit auch, wann es in Kraft tritt. Zu rechnen ist mit dem Gesetz momentan aber jeder Zeit. Wie und in welcher Form, bleibt abzuwarten. Natürlich werden wir über weitere Neuigkeiten informieren.

Sollten Sie Fragen zum Umwandlungsverbot haben und wie Sie am besten damit umgehen, können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren. Wir konnten in den vergangen 10 Jahren viel Erfahrung im Bereich der Aufteilung sammeln und stehen auch Ihnen gerne zur Seite.

 

Sie erreichen uns unter:

Email: contact@aden-immo.com
Telefon: +49 30 61 67 51 15

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.