
Besteuerung von Immobilienverkäufen von Privatpersonen in Frankreich und Deutschland
Beim Thema Besteuerung Immobilienverkauf zwischen Deutschland und Frankreich gibt es für private Investoren einiges zu beachten. Immobilieninvestitionen zwischen den beiden Ländern haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Viele französische Investoren haben in Städten wie Berlin oder München Immobilien als Zweitwohnsitz oder Investitionsobjekt erworben, während deutsche Anleger insbesondere in Paris oder an der Côte d’Azur investieren. Ein entscheidender Punkt bei solchen grenzüberschreitenden Investments ist die Besteuerung im Fall der Veräußerung der Immobilie im anderen Land. Die steuerlichen Regelungen unterscheiden sich in Frankreich und Deutschland erheblich und können zu sehr unterschiedlichen (und überraschenden!) Ergebnissen führen. Der folgende Überblick zeigt die wichtigsten Unterschiede beim Direktverkauf als Asset Deal und erläutert, welche steuerlichen Folgen bei einem Immobilienverkauf der Zweitimmobilie im deutsch-französischen Kontext zu beachten sind. Voranzuschicken ist, dass grundsätzlich in beiden Ländern – Ansässigkeitsstaat des Investors und Belegenheitsstaat der Immobilie – eine Steuererklärung zum Veräußerungsgewinn abgegeben werden muss. https://youtu.be/T3uB3n6IyeY?si=Mg-0UURgYauJ8rBS
Alles zur Besteuerung von Immobilienverkäufen: Was private Investoren bei Immobilieninvestitionen zwischen Deutschland und Frankreich steuerlich beachten müssen.
